Insekten, Spinnentiere und Schnecken

Baumsaft – Treibstoff für Hornissen

Unsere größten Wespen, die Hornissen (Vespa crabro), sind ausgezeichnete Jäger. Sie erbeuten vorrangig Fliegen, aber auch Insekten wie Bienen, andere Wespenarten, Käfer, Heuschrecken, Libellen und Schmetterlinge.

Blütennektar wird nur gelegentlich von Hornissen genascht.
Blütennektar wird nur gelegentlich genascht. Foto: Ursula Bauer

Auch Raupen und Larven sowie Spinnen werden geschickt gefangen und, zu einem „Hackbällchen“ zerkaut, ins Nest geflogen. Bei einem mittelgroßen Volk von etwa 300 Individuen sollen da am Tag stattliche 500 Gramm Fleisch zusammenkommen. Allerdings werden mit dieser Proteinnahrung nur die Hornissenlarven im Nest gefüttert. Auch erwachsene Tiere, die innerhalb des Nestes quasi „Innendienst“ schieben, bekommen davon zu fressen, aber für die Jägerinnen ist die Beute tabu.

Sie ernähren sich in der Regel vegetarisch. Blütennektar spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Wichtigere Nahrungsquellen sind süße Säfte, zum Beispiel von überreifem Fallobst oder von Laubgehölzen wie Flieder, Esche, Weide und Eiche. In der Baumrinde befindet sich ein lebendes Leitungsgewebe, der Bast. Die in den Blättern durch Photosynthese gebildete, wässerige Nährlösung, die unter anderem viel Zucker enthält, wird darin zu den Speicherzellen der Wurzeln transportiert. An Wunden und Rissen in der Rinde tritt dieser Saft hervor und lockt eine Vielzahl von Insekten an, darunter auch Hornissen. Mit ihren starken Mundwerkzeugen können die bis zu 3,5 cm großen Tiere die Rindenspalten vergrößern, um besser an den Baumsaft zu gelangen.

Oft wird auch durch Benagen von Ästen aktiv eine Wunde erzeugt, aus der dann der Zuckersaft läuft. Man nennt diesen Vorgang „ringeln“. Hornissen richten dabei aber nie Schaden an, da die Verletzungen viel zu klein sind, als dass sie den Bäumen etwas anhaben könnten.

Unsere heimischen Hornissen sind sehr friedfertig und tolerieren Menschen in nächster Nähe, ohne angriffslustig zu werden. Man muss vor ihnen keine Angst haben und kann sie gut mit respektvollem Abstand beobachten. Vespa crabro gehört zu den nach Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Tierarten. Es ist verboten, sie zu fangen, zu beunruhigen oder gar zu töten. Auch die bewohnten Nester stehen unter Schutz und dürfen nicht zerstört werden. Verstöße gegen diese Vorschriften können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.

Ursula Bauer

Diplom-Biologin bei aktion tier – menschen für tiere e.V.